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Norm
Errichtung einer vierten Notarstelle in Baden
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Baden
BGBl
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Baden
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Baden
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Baden
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 684/1992
kundgemacht 10.11.1992
RIS↗
684. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Baden
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Baden
Kundmachung
BGBl. Nr. 684/1992
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Errichtung einer vierten Notarstelle in Baden
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