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BGBl. Nr. 689/1992

kundgemacht 10.11.1992
689. Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits, und der Regierung der Republik Belarus andererseits, über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits, und der Regierung der Republik Belarus andererseits, über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
Kundmachung BGBl. Nr. 689/1992× zu Ursprungserzeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr

Änderungen durch diese Kundmachung

Ursprungserzeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr neu