BGBl. Nr. 696/1992
696. Verordnung: Grundausbildung für die Verwendungsgruppe B (Finanzdienst)
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe B (Finanzdienst)
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Betriebsprüfungsdienst
aufgehoben
§ 3aufgehoben
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