BGBl. Nr. 838/1992
838. Bundesgesetz: Erlassung des Fremdengesetzes und Änderung des Asylgesetzes 1991 sowie des Aufenthaltsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz erlassen und das Asylgesetz 1991 sowie das Aufenthaltsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 26neu
Aufhebung des Aufenthaltsverbotes
Paragraph 26, Das Aufenthaltsverbot ist auf Antrag oder von Amts wegen aufzuheben, wenn die Gründe, die zu seiner Erlassung geführt haben, weggefallen sind.