BGBl. Nr. 838/1992
838. Bundesgesetz: Erlassung des Fremdengesetzes und Änderung des Asylgesetzes 1991 sowie des Aufenthaltsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz erlassen und das Asylgesetz 1991 sowie das Aufenthaltsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 63neu
2. Abschnitt: Sonstige österreichische Ausweise für
Fremde
Lichtbildausweis für Träger von Privilegien und
Immunitäten
Paragraph 63, Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kann durch Verordnung für Angehörige jener Personengruppen, die in Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages oder auf Grund des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677 aus 1977,, Privilegien und Immunitäten genießen, zum Zwecke der Legitimation Lichtbildausweise vorsehen, aus denen die Identität, die Staatsangehörigkeit und die Funktion des Inhabers zu ersehen sind.