BGBl. Nr. 873/1992
873. Bundesgesetz: BDG-Novelle 1992, Änderung des Gehaltsgesetzes 1956, des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, der Bundesforste-Dienstordnung 1986, des Richterdienstgesetzes, des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1985, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, des Pensionsgesetzes 1965, des Karenzurlaubsgeldgesetzes und des Ausschreibungsgesetzes 1989
Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG-Novelle 1992), das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Bundesforste-Dienstordnung 1986, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Karenzurlaubsgeldgesetz und das Ausschreibungsgesetz 1989 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/35geändertSchlussteil (entfallen)
… 13 unveränderte Absätze
a) im Verwaltungsdienst als
Mithilfe/Verwaltungsdienst,
Operator im Rechenzentrum,
b) im Postdienst
in der Abgabe von Briefsendungen, Paketen und Telegrammen, als Kursbegleiter bei Bahnposten,
als Mithilfe/Postverzollung,
im Postzeitungsdienst Inland,
c) im Postautodienst
im Dienst des Facharbeiters als Partieführer mit Beaufsichtigung und Leitung einer Arbeitsgruppe, der Facharbeiter angehören, als Lagerführer,
d) im Fernmeldedienst
im Fernsprechauftragsdienst,
als Mithilfe in einer technischen Stelle,
… 9 unveränderte Absätze
als Sprechstellenentstörer (ausgenommen Leitungsentstörer),
im Störungsannahmedienst.
a) Hauptschulabschluß oder die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung oder
b) eine vierjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 7 bis PT 9 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung III.