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BGBl. Nr. 114/1993

kundgemacht 12.02.1993 RIS↗
114. Bundesgesetz: Leistung eines weiteren österreichischen Beitrages an den Fonds des Umweltprogrammes der Vereinten Nationen
Bundesgesetz über die Leistung eines weiteren österreichischen Beitrages an den Fonds des Umweltprogrammes der Vereinten Nationen
Kundmachung BGBl. Nr. 114/1993× zu Fonds des Umweltprogramms der UNO - Beitrag×

Änderungen durch diese Kundmachung

Fonds des Umweltprogramms der UNO - Beitrag neu § 0↗RIS↗