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BGBl. Nr. 119/1993

kundgemacht 16.02.1993
119. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Kundmachung BGBl. Nr. 119/1993×

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