BGBl. Nr. 159/1993
159. Verordnung: Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin“/„Akademisch geprüfter Unternehmensleiter“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin“/„Akademisch geprüfter Unternehmensleiter“
Änderungen durch diese Kundmachung
Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin“/„Akademisch geprüfter Unternehmensleiter“
neu
Art. 1neu
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