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BGBl. Nr. 159/1993

kundgemacht 05.03.1993
159. Verordnung: Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin“/„Akademisch geprüfter Unternehmensleiter“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin“/„Akademisch geprüfter Unternehmensleiter“
Kundmachung BGBl. Nr. 159/1993× zu Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin“/„Akademisch geprüfter Unternehmensleiter“

Änderungen durch diese Kundmachung

Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin“/„Akademisch geprüfter Unternehmensleiter“ neu