Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 165/1993

kundgemacht 10.03.1993 RIS↗
165. Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel samt Anhängen, Protokollen, Erklärungen und Vereinbarungsniederschrift
Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel samt Anhängen, Protokollen, Erklärungen und Vereinbarungsniederschrift
Kundmachung BGBl. Nr. 165/1993× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel neu § 0↗RIS↗
Art. 25neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 165/1993 Art. 25↗RIS↗

Artikel 25

Nichtdiskriminierung

In den durch dieses Abkommen erfaßten Bereichen:

  1. Litera a
    führen die von Israel hinsichtlich der EFTA-Staaten angewandten Vereinbarungen zu keiner Diskriminierung zwischen diesen Staaten, ihren Staatsangehörigen oder ihren Gesellschaften oder Firmen;
  2. Litera b
    führen die von den EFTA-Staaten hinsichtlich Israel angewandten Vereinbarungen zu keiner Diskriminierung zwischen israelischen Staatsangehörigen, Gesellschaften oder Firmen.