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BGBl. Nr. 189/1993

kundgemacht 16.03.1993
189. Verordnung: „Akademisch geprüfter Suchtberater“ und „Akademisch geprüfte Suchtberaterin“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Suchtberater“ und „Akademisch geprüfte Suchtberaterin“
Kundmachung BGBl. Nr. 189/1993× zu Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Suchtberater“ und „Akademisch geprüfte Suchtberaterin“

Änderungen durch diese Kundmachung

Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Suchtberater“ und „Akademisch geprüfte Suchtberaterin“ neu