BGBl. Nr. 189/1993
189. Verordnung: „Akademisch geprüfter Suchtberater“ und „Akademisch geprüfte Suchtberaterin“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Suchtberater“ und „Akademisch geprüfte Suchtberaterin“
Änderungen durch diese Kundmachung
Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Suchtberater“ und „Akademisch geprüfte Suchtberaterin“
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