BGBl. Nr. 189/1993
189. Verordnung: „Akademisch geprüfter Suchtberater“ und „Akademisch geprüfte Suchtberaterin“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Suchtberater“ und „Akademisch geprüfte Suchtberaterin“