BGBl. Nr. 194/1993
194. Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Festsetzung der Zahl der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder
Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Festsetzung der Zahl der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder
Änderungen durch diese Kundmachung
Zahl der Mitglieder des Bundesrates
aufgehoben
Art. 2aufgehoben
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