Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 200/1993

kundgemacht 19.03.1993 RIS↗
200. Kundmachung: Widerruf von drei Vereinbarungen zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr bzw. Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf von drei Vereinbarungen zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr bzw. Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
Kundmachung BGBl. Nr. 200/1993× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Widerruf von drei Vereinbarungen neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 20.03.1993 · idF BGBl. Nr. 200/1993 Art. 1↗RIS↗

Die Vereinbarungen zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr bzw. Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich

  1. Ziffer eins
    gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Azodiisobutyronitril als Stoff der Klasse 4.1 Bundesgesetzblatt Nr. 251 aus 1981,)
  2. Ziffer 2
    gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Mischungen von Wasserstoffperoxid und Peressigsäure Bundesgesetzblatt Nr. 197 aus 1990,)
  3. Ziffer 3
    gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluoräthan Bundesgesetzblatt Nr. 525 aus 1990,)
sind auf Grund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.

---------------------------------------------------------------------

*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 164 aus 1993,