BGBl. Nr. 209/1993
209. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten
Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst an Justizanstalten
2
§ 1geändert
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§ 4geändert
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