BGBl. Nr. 222/1993
222. Verordnung: Übertragung der Ausschreibung und des Aufnahmeverfahrens an das Bundesasylamt
Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Ausschreibung und das Aufnahmeverfahren dem Bundesasylamt übertragen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Verordnung mit der die Ausschreibung und das Aufnahmeverfahren dem Bundesasylamt übertragen wird
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Art. 1neu
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