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BGBl. Nr. 222/1993

kundgemacht 31.03.1993
222. Verordnung: Übertragung der Ausschreibung und des Aufnahmeverfahrens an das Bundesasylamt
Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Ausschreibung und das Aufnahmeverfahren dem Bundesasylamt übertragen wird
Kundmachung BGBl. Nr. 222/1993× zu Verordnung mit der die Ausschreibung und das Aufnahmeverfahren dem Bundesasylamt übertragen wird

Änderungen durch diese Kundmachung

Verordnung mit der die Ausschreibung und das Aufnahmeverfahren dem Bundesasylamt übertragen wird neu