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BGBl. Nr. 235/1993

kundgemacht 08.04.1993
235. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung verschiedener Gasgemische der Klasse 2
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung verschiedener Gasgemische der Klasse 2
Kundmachung BGBl. Nr. 235/1993× zu ADR - Beförderung verschiedener Gasgemische der Klasse 2

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung verschiedener Gasgemische der Klasse 2 neu