- Litera aZiffer eins bis 3 sind erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1993 anzuwenden.
- Litera bZiffer 5, ist anzuwenden,
- Strichaufzählungwenn die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1993,
- Strichaufzählungwenn die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Jahresausgleich festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 1992 enden.
- Litera cZiffer 6 und 7 sind erstmals bei der Festsetzung von Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 1993 anzuwenden.
BGBl. Nr. 253/1993
253. Bundesgesetz: Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988, des Körperschaftsteuergesetzes 1988, des Umsatzsteuergesetzes 1972, des Bewertungsgesetzes 1955, des Vermögensteuergesetzes 1954 und des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 1979 und Bundesgesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des Wohnbaus
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1972, das Bewertungsgesetz 1955, das Vermögensteuergesetz 1954 und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 1979 geändert werden und ein Bundesgesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des Wohnbaus eingeführt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel römisch eins
Einkommensteuergesetz 1988
Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 253 aus 1993,, zu den Paragraphen 10, 18 und 45, Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1988,)
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 12 aus 1993,, wird wie folgt geändert:
Anmerkung, Ziffer eins bis 9 betreffen die Änderungen des Einkommensteuergesetzes)
- Ziffer 10