Ziffer eins und 4 sind erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1992, Ziffer 8 und 9 erstmalig auf Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1991 beginnen. Für die Umsatzsteuer ist Ziffer eins, auf Leistungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1992 ausgeführt werden.
BGBl. Nr. 253/1993
253. Bundesgesetz: Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988, des Körperschaftsteuergesetzes 1988, des Umsatzsteuergesetzes 1972, des Bewertungsgesetzes 1955, des Vermögensteuergesetzes 1954 und des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 1979 und Bundesgesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des Wohnbaus
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1972, das Bewertungsgesetz 1955, das Vermögensteuergesetz 1954 und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 1979 geändert werden und ein Bundesgesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des Wohnbaus eingeführt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel römisch sechs
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 1979
Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 253 aus 1993,, zu den Paragraphen eins, 7 und 28, Bundesgesetzblatt Nr. 139 aus 1979,)
Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 68 aus 1991,, wird wie folgt geändert:
Anmerkung, Es folgen die Änderungen)
- Ziffer 13