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BGBl. Nr. 263/1993

kundgemacht 22.04.1993
263. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Dicethylperoxydicarbonat
Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Dicetylperoxydicarbonat
Kundmachung BGBl. Nr. 263/1993× zu ×

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von Dicetylperoxydicarbonat aufgehoben