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BGBl. Nr. 288/1993

kundgemacht 30.04.1993
288. Verordnung: Normierung von Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der Sicherheitsabgabe
Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der Sicherheitsabgabe normiert werden
Kundmachung BGBl. Nr. 288/1993× zu Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der Sicherheitsabgabe

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der Sicherheitsabgabe neu