BGBl. Nr. 288/1993
288. Verordnung: Normierung von Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der Sicherheitsabgabe
Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der Sicherheitsabgabe normiert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der Sicherheitsabgabe
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