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BGBl. Nr. 295/1993

kundgemacht 07.05.1993
295. Verordnung: Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes
Verordnung der Bundesregierung über die Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes
Kundmachung BGBl. Nr. 295/1993× zu Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes

Änderungen durch diese Kundmachung

Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes neu