BGBl. Nr. 300/1993
300. Kundmachung: Aufhebung einer Wortfolge in § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einer Wortfolge in § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 1geändert