BGBl. Nr. 309/1993
309. Kundmachung: Bezeichnung, Abkürzung und Emblem des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bezeichnung, die Abkürzung und das Emblem des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung
Änderungen durch diese Kundmachung
Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Übereinkommen über Feuchtgebiete
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Art. 1neu
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