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BGBl. Nr. 317/1993

kundgemacht 11.05.1993
317. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen
Kundmachung BGBl. Nr. 317/1993×

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