BGBl. Nr. 361/1993
361. Verordnung: Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte der B 24 Hochschwab Straße und der B 96 Murtal Straße im Bereich der Gemeinden Gußwerk, Unzmarkt-Frauenburg und Scheifling
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte der B 24 Hochschwab Straße und der B 96 Murtal Straße im Bereich der Gemeinden Gußwerk, Unzmarkt-Frauenburg und Scheifling
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte der B 24 Hochschwab Straße und der B 96 Murtal Straße im Bereich der Gemeinden Gußwerk, Unzmarkt-Frauenburg und Scheifling
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Art. 1neu
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