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BGBl. Nr. 371/1993

kundgemacht 04.06.1993
371. Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Art. 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Art. 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
Kundmachung BGBl. Nr. 371/1993× zu Grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle u. Entsorgung

Änderungen durch diese Kundmachung

Grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle u. Entsorgung neu