BGBl. Nr. 371/1993
371. Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Art. 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Art. 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
Änderungen durch diese Kundmachung
Grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle u. Entsorgung
neu
Art. 1neu
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Anl. 1neu
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Anl. 2neu
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