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BGBl. Nr. 38/1993

kundgemacht 19.01.1993
38. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls Nr. 2 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit zur Erstattung von Gutachten übertragen wird
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls Nr. 2 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit zur Erstattung von Gutachten übertragen wird
Kundmachung BGBl. Nr. 38/1993×

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