BGBl. Nr. 380/1993
380. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 212 Bad Vöslauer Straße im Bereich der Stadtgemeinde Baden
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 212 Bad Vöslauer Straße im Bereich der Stadtgemeinde Baden
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 212 Bad Vöslauer Straße im Bereich der Stadtgemeinde Baden
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Art. 1neu
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