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BGBl. Nr. 401/1993

kundgemacht 22.06.1993
401. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen betreffend die Maßnahmen für die Weltkonferenz über Menschenrechte
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEN VEREINTEN NATIONEN BETREFFEND DIE MASSNAHMEN FÜR DIE WELTKONFERENZ ÜBER MENSCHENRECHTE
Kundmachung BGBl. Nr. 401/1993× zu Maßnahmen für die Weltkonferenz über die Menschenrechte

Änderungen durch diese Kundmachung

Maßnahmen für die Weltkonferenz über die Menschenrechte neu