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BGBl. Nr. 405/1993

kundgemacht 24.06.1993
405. Bundesgesetz: Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen
Bundesgesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen
Kundmachung BGBl. Nr. 405/1993× zu Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen