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BGBl. Nr. 426/1993

kundgemacht 25.06.1993
426. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 21 Gutensteiner Straße im Bereich der Gemeinden Halltal und Mariazell
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 21 Gutensteiner Straße im Bereich der Gemeinden Halltal und Mariazell
Kundmachung BGBl. Nr. 426/1993× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 21 Gutensteiner Straße im Bereich der Gemeinden Halltal und Mariazell

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 21 Gutensteiner Straße im Bereich der Gemeinden Halltal und Mariazell neu