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BGBl. Nr. 45/1993

kundgemacht 19.01.1993
45. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge in § 253 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge in § 253 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
Kundmachung BGBl. Nr. 45/1993× zu VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 253 Abs. 1 des ASVG verfassungswidrig war

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 253 Abs. 1 des ASVG verfassungswidrig war neu