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BGBl. Nr. 452/1993

kundgemacht 09.07.1993 RIS↗
452. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und Japan zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Japan über den Luftverkehr samt Beilage
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und Japan zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Japan über den Luftverkehr
Kundmachung BGBl. Nr. 452/1993× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftverkehrsabkommen - Änderung (Japan) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 16.06.1993 · idF BGBl. Nr. 452/1993 Anl. 1↗RIS↗

(Übersetzung)

Beilage FLUGSTRECKENPLAN

Anmerkung, der Flugstreckenplan wurde in der Stammfassung, Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1989,, dokumentiert)