BGBl. Nr. 455/1993
455. Vereinbarung über Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren zwischen Salzburg und Kufstein samt Anhang
Vereinbarung über Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren zwischen Salzburg und Kufstein
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3
Unternehmen, die Vereinfachungen aufgrund dieser Vereinbarung in Anspruch nehmen, sind Hauptverpflichtete im Sinne des Übereinkommens.