BGBl. Nr. 455/1993
455. Vereinbarung über Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren zwischen Salzburg und Kufstein samt Anhang
Vereinbarung über Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren zwischen Salzburg und Kufstein
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
Beförderungsmittel, die Waren befördern, die in der Republik Österreich oder der Bundesrepublik Deutschland Verboten oder Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr unterliegen, sind von den Vereinfachungen nach dieser Vereinbarung ausgenommen.