BGBl. Nr. 46/1993
46. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge in § 253 b Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge in § 253 b Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 253b Abs. 1 des ASVG verfassungswidrig war
neu
Art. 1neu
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