BGBl. Nr. 503/1993
503. Verordnung: Änderung der zulässigen Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl)
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Bundeshöchstzahl
neu
Art. 1neu
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