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BGBl. Nr. 503/1993

kundgemacht 30.07.1993
503. Verordnung: Änderung der zulässigen Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl)
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl) geändert wird
Kundmachung BGBl. Nr. 503/1993× zu Bundeshöchstzahl

Änderungen durch diese Kundmachung

Bundeshöchstzahl neu