BGBl. Nr. 51/1993
51. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen samt Anhang
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KROATIEN ÜBER DIE BILATERALEN AUSSENWIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
Artikel 11
Änderungen oder der Ablauf der Gültigkeit des vorliegenden Abkommens haben keinen Einfluß auf die Abwicklung der zwischen den Unternehmen der beiden Staaten vorher abgeschlossenen Verträge.