BGBl. Nr. 51/1993
51. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen samt Anhang
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KROATIEN ÜBER DIE BILATERALEN AUSSENWIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
Artikel 9
Die Vertragsparteien erkennen die Nützlichkeit und Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an den bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen an.