BGBl. Nr. 537/1993
537. Verordnung: Abänderung der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung, der 1. Emissionsverordnung für kommunales Abwasser, der Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Erzeugung von gebleichtem Zellstoff, der Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben, der Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Milchbearbeitungs- und Milchverarbeitungsbetrieben, der Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Gerbereien, Lederfabriken und Pelzzurichtereien, der Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Betrieben zur Behandlung und Beschichtung von metallischen Oberflächen, der Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus grafische oder fotografische Prozesse anwendenden Betrieben, der Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Textilveredelungs- und -behandlungsbetrieben und der Verordnung betreffend die Begrenzung von Sickerwasseremissionen aus Abfalldeponien
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Allgemeine Abwasseremissionsverordnung, 1. Emissionsverordnung für kommunales Abwasser, Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Erzeugung von gebleichtem Zellstoff, Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben, Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Milchbearbeitungs- und Milchverarbeitungsbetrieben, Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Gerbereien, Lederfabriken und Pelzzurichtereien, Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Betrieben zur Behandlung und Beschichtung von metallischen Oberflächen, Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus grafische oder fotografische Prozesse anwendenden Betrieben, Verordnung betreffend die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Textilveredelungs- und -behandlungsbetrieben und Verordnung betreffend die Begrenzung von Sickerwasseremissionen aus Abfalldeponien abgeändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Begrenzung von Abwasseremissionen aus Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben
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Anl. 2neu
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