BGBl. Nr. 541/1993
541. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Norwegen und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Ferrosilicium
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER FÜR DAS ADR ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE DES KÖNIGREICHES NORWEGEN UND DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH GEMÄSS RN. 2010 UND 10 602 DES ADR ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON FERROSILICIUM
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Beförderung von Ferrosilicium
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Art. 1neu
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