BGBl. Nr. 55/1993
55. Verordnung: Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen
Verordnung der Bundesregierung über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen
Änderungen durch diese Kundmachung
Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen
neu
Art. 1neu
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