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BGBl. Nr. 558/1993

kundgemacht 10.08.1993
558. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates geändert wird
Kundmachung BGBl. Nr. 558/1993× zu Ausfertigung von Weineinfuhrerzeugnissen

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausfertigung von Weineinfuhrerzeugnissen 1