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BGBl. Nr. 55/1993

kundgemacht 26.01.1993
55. Verordnung: Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen
Verordnung der Bundesregierung über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen
Kundmachung BGBl. Nr. 55/1993× zu Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen