BGBl. Nr. 588/1993
588. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreichs Schweden und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von festen Stoffen der Klasse 5.1, Ziff. 11 b) in Papiersäcken
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreichs Schweden und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von festen Stoffen der Klasse 5.1, Ziff. 11 b) in Papiersäcken
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Beförderung von festen Stoffen der Klasse 5.1, Ziff. 11b)
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Art. 1neu
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