BGBl. Nr. 598/1993
598. Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Kanada samt Anhang
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON KANADA
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 24neu
Artikel 24
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten Unterfertigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN in Wien am 22. Juni 1993 in zweifacher Ausfertigung, in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.